Glasfaser im Neubau: Zukunftssicher planen von Anfang an

Paar begutachtet Wände in einem Rohbau-Haus: Mann hält Baupläne,  Frau zeigt auf eine Wandöffnung mit einem orangefarbenen  Glasfaserkabel – Planung des Glasfaseranschlusses beim Neubau.
23.02.2026 – Berlin/Bernau

Wer ein Haus baut, denkt an Grundrisse, Heizung und Küche – aber selten zuerst an die Internetleitung. Dabei entscheiden die nächsten Monate darüber, ob das neue Zuhause mit Homeoffice, Smarthome und Streaming wirklich so funktioniert, wie Du es Dir vorstellst.

Eine frühzeitige Glasfaser-Planung spart spätere Nachrüstungskosten, steigert den Immobilienwert und legt die Basis für alle digitalen Technologien der kommenden Jahrzehnte – von schnellem WLAN für die ganze Familie bis zu Ladesystemen für Elektroautos.

Warum Glasfaser im Neubau von Beginn an mitgeplant werden sollte

Der richtige Zeitpunkt für Glasfaser ist nicht nach dem Einzug – sondern während der Planung. Wer diese Phase verpasst, zahlt später deutlich mehr. Wände müssen geöffnet, Leerrohre nachträglich verlegt und Bauarbeiten koordiniert werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Gleichzeitig steckt in der Entscheidung für Glasfaser im Neubau weit mehr als nur ein technisches Detail. Es geht um das digitale Leben, das Du in diesem Haus führen wirst.

 

1. Smart Home, Homeoffice, Streaming – das alles braucht eine stabile Grundlage.

Mehrere Menschen arbeiten gleichzeitig im Homeoffice. Die Kinder streamen in ihren Zimmern. Der Fernseher läuft in 4K. Das Smart-Home-System regelt Heizung, Licht und Sicherheitskameras. Glasfaser liefert die Bandbreite, die all das gleichzeitig und stabil ermöglicht – ohne Einbrüche in den Abendstunden, ohne Ruckler im Videocall. Kupferleitungen können das langfristig nicht leisten.

 

2. Glasfaser als Plattform für zukünftige Technologien

FTTH (Fiber to the Home, auch Glasfaser direkt bis ins Haus) ist nicht nur schnelles Internet. Es ist die Infrastruktur, auf der die digitalen Technologien der nächsten 20 Jahre laufen: KI-gestützte Haussteuerung, Telemedizin, Cloud-Gaming, E-Mobilität, 6G-Heimnetze. Wer heute mitplant, muss morgen nicht nachrüsten.

 

3. Höherer Immobilienwert und bessere Vermietbarkeit

Objekte mit Glasfaseranschluss erzielen laut Immobilienreports bessere Vermietungsraten und höhere Verkaufspreise als vergleichbare Objekte ohne moderne Breitbandanbindung. Für Vermieter und Eigentümer mit Mietobjekten ist das ein messbarer wirtschaftlicher Vorteil.

 

4. Keine teuren Nachrüstungen

Glasfaser im Neubau mitzuplanen kostet einen Bruchteil dessen, was eine spätere Nachrüstung kostet. Leerrohre, Zugangspunkte und Kabelwege lassen sich während des Rohbaus ohne großen Aufwand integrieren – danach bedeutet jeder Kabelmeter eine Baustelle im fertigen Haus.

 

Was das Gesetz vorschreibt: Rahmenbedingungen für Neubauten

Das Gesetz schafft die Grundlage – als Bauherr profitierst Du davon vor allem dann, wenn Du frühzeitig handelst.

 

Ausstattungsverpflichtung für Neubauten (§ 145 Abs. 4 TKG)

Bei neu errichteten Gebäuden schreibt das Telekommunikationsgesetz (TKG) vor, dass sie mit passiver Netzinfrastruktur für Hochgeschwindigkeitsnetze ausgestattet werden müssen. Konkret bedeutet das: Leerrohre, die für eine spätere Glasfaserverkabelung geeignet sind, sowie einen Zugangspunkt für den Netzbetreiber.

 

Neue Pflicht ab 12. Februar 2026: Glasfaserverkabelung im Gebäude (Art. 10 GIA)

Mit der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA, VO (EU) 2024/1309) tritt ab dem 12. Februar 2026 eine verschärfte Regelung in Kraft: Neue Gebäude und umfangreich renovierte Bestandsgebäude müssen nicht nur Leerrohre, sondern auch eine vollständige gebäudinterne Glasfaserverkabelung erhalten. Bei Mehrfamilienhäusern sind zusätzliche Zugangspunkte für jeden Wohnbereich verpflichtend.

 

Wichtige Ausnahme: Einfamilienhäuser

Einfamilienhäuser, Ferienhäuser und Baudenkmäler sind von der gesetzlichen Ausstattungsverpflichtung ausgenommen (§ 145 Abs. 6 TKG). Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Glasfaseranschluss hier nicht sinnvoll wäre – im Gegenteil. Ohne gesetzliche Pflicht bleibt die wirtschaftliche und zukunftsorientierte Entscheidung ganz bei Dir.

 

Duldungspflicht und Mitnutzung (§ 134 und § 145 Abs. 1 TKG)

Eigentümer:innen müssen die Verlegung einer Glasfaserleitung auf dem Grundstück grundsätzlich dulden, wenn ein Netzbetreiber in dem Bereich tätig ist. Telekommunikationsunternehmen haben außerdem das Recht, ihr Netz bis in die Räume der Endnutzer:innen zu führen und die notwendige Infrastruktur zu installieren.

 

Glasfaserausbau im überragenden öffentlichen Interesse

Der Bundestag hat mit dem TKG-Änderungsgesetz 2025 (beschlossen im Juni 2025) den Glasfaserausbau bis zum 31. Dezember 2030 ausdrücklich als im überragenden öffentlichen Interesse liegend eingestuft. Das erleichtert das Genehmigungsverfahren und beschleunigt den Ausbau – auch in Neubaugebieten rund um Berlin und Brandenburg. 

 

So läuft ein Glasfaseranschluss im Neubau ab

Der Anschluss eines Neubaus an das Glasfasernetz klingt technisch – ist aber in drei überschaubare Phasen gegliedert, die Du gemeinsam mit DNS:NET durchläufst.

 

Phase 1: Planung vor dem Rohbau

Alles beginnt mit einer Frage: Ist mein Grundstück im Ausbaugebiet? Die Antwort erhalten Sie über die Verfügbarkeitsprüfung auf dns-net.de – in wenigen Sekunden, ohne Anmeldung.

 

Parallel dazu legst Du gemeinsam mit Deinem Architekten und dem Netzbetreiber fest, wie die Leitung vom öffentlichen Netz ins Gebäude geführt wird. Der sogenannte Leitungsweg – also die Trasse vom Straßenverteiler bis zum Hauseingang – muss im Bauplan berücksichtigt werden. Frühzeitige Abstimmung mit DNS:NET stellt sicher, dass keine Konflikte mit anderen Leitungen auftreten.

 

Phase 2: Hausanschluss während des Rohbaus

Während die Wände noch offen sind, wird der Einführungspunkt definiert: die Stelle, an der das Glasfaserkabel das Gebäude betritt. Dort wird der sogenannte Hausübergabepunkt (HÜP) installiert. Er ist die Schnittstelle zwischen dem Netz von DNS:NET und der Hausinstallation. Ab hier liegt die Verantwortung bei Dir bzw. beim beauftragten Elektriker.

Für Mehrfamilienhäuser gilt: Ab dem 12. Februar 2026 muss in allen Wohneinheiten ein Zugangspunkt vorgehalten werden (Art. 10 GIA).

 

Phase 3: Inhouse-Verkabelung und Vorbereitung für die Aktivierung

Im letzten Schritt wird das Glasfaserkabel innerhalb des Gebäudes bis zu den gewünschten Anschlusspunkten geführt – Arbeitszimmer, Wohnzimmer, gegebenenfalls den Kellerbereich für eine Smart-Home-Zentrale oder einen NAS-Server. Wer heute schon Leerrohre in alle Räume verlegt, spart sich spätere Kosten und bleibt flexibel.

Nach Fertigstellung und Einzug erfolgt die Aktivierung des Anschlusses durch DNS:NET – ab diesem Zeitpunkt ist das neue Zuhause mit echtem FTTH verbunden.