Homeoffice, Smart Home, Streaming – stabil und gleichzeitig. Glasfaser liefert Bandbreiten bis zu 8.500 Mbit/s, ohne Drosselung in Stoßzeiten. Kupferleitungen können das nicht leisten.
Die Pflicht gilt für Gebäude, deren Baugenehmigung ab dem 12. Februar 2026 beantragt wird. Einfamilienhäuser sind in der Regel ausgenommen (§ 145 Abs. 6 TKG). Laufende Projekte mit bereits genehmigten Anträgen sind noch nicht betroffen.