Paar Anfang 40 steht vor ihrem neuen Einfamilienhaus im Rohbau in Brandenburg – der richtige Moment, Glasfaser von Anfang an mitzuplanen.

Glasfaser im Neubau: für Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus

Der richtige Zeitpunkt für Glasfaser ist nicht nach dem Einzug – sondern während der Planung. Wer heute mitdenkt, legt die Grundlage für Homeoffice ohne Ruckler, Smart Home ohne Kompromisse und eine Internetverbindung, die mit der Familie mitwächst. Und spart die erheblichen Kosten einer späteren Nachrüstung.

Warum Glasfaser von Anfang an in den Neubau gehört

Mehrere Menschen im Homeoffice, Kinder streamen gleichzeitig, das Smart-Home-System regelt Heizung, Licht und Sicherheitskameras – das alles benötigt eine stabile Grundlage. Glasfaser (FTTH – Fiber to the Home) liefert die symmetrische Bandbreite, die das ermöglicht: ohne Einbrüche in den Abendstunden, ohne Störungen im Videocall, zukunftssicher für die nächsten Jahrzehnte.

Wer die Rohbauphase verpasst, zahlt für jede nachträgliche Kabelverlegung ein Vielfaches – weil Wände geöffnet, Leerrohre neu verlegt und Bauarbeiten koordiniert werden müssen.

home_work_24dp_EC6608

Homeoffice, Smart Home, Streaming – stabil und gleichzeitig. Glasfaser liefert Bandbreiten bis zu 8.500 Mbit/s, ohne Drosselung in Stoßzeiten. Kupferleitungen können das nicht leisten.

cell_tower_24dp_EC6608

Infrastruktur für die nächsten 20 Jahre. FTTH ist die Plattform für KI-gestützte Haussteuerung, Telemedizin, Cloud-Gaming, E-Mobilität und 6G-Heimnetze. Wer heute plant, muss morgen nicht nachrüsten.

apartment_24dp_EC6608

Höherer Immobilienwert. Objekte mit Glasfaseranschluss erzielen bessere Vermietungsraten und höhere Verkaufspreise als vergleichbare Objekte ohne moderne Breitbandanbindung.

plumbing_24dp_EC6608

Keine teuren Nachrüstungen. Leerrohre und Zugangspunkte lassen sich im Rohbau ohne großen Aufwand integrieren. Danach bedeutet jeder fehlende Anschlusspunkt eine Baustelle im fertigen Haus.

Was das Gesetz vorschreibt – und warum das eine gute Nachricht ist

Das Gesetz macht das, was ohnehin wirtschaftlich sinnvoll ist, jetzt verbindlich. Wer neu baut, muss Glasfaser mitplanen – und schützt damit den Wert seiner Immobilie langfristig.

Für alle Neubauten – Art. 10 GIA

Für alle Gebäude, deren Baugenehmigung ab dem 12. Februar 2026 beantragt wird, schreibt die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung eine vollständige gebäudeinterne Glasfaserverkabelung vor – nicht mehr nur Leerrohre. Die Pflicht gilt auch für umfangreich renovierte Bestandsgebäude.

Für Mehrfamilienhäuser – zusätzliche Anforderung

Bei Mehrfamilienhäusern muss zusätzlich ein zentraler Zugangspunkt für das gesamte Gebäude vorgehalten werden. Das ermöglicht jedem Netzbetreiber, das Gebäude ohne separate Tiefbauarbeiten anzubinden. Der Zugangspunkt gilt für das gesamte Gebäude – nicht je Wohneinheit.

Für Einfamilienhäuser – klare Empfehlung

Einfamilienhäuser sind von der gesetzlichen Ausstattungsverpflichtung in der Regel ausgenommen. Das ändert nichts an der Empfehlung: Wer jetzt baut, sollte Glasfaser mitplanen. Die Mehrkosten im Rohbau sind minimal – die Kosten einer späteren Nachrüstung sind es nicht.

Was bereits heute gilt – § 145 Abs. 4 TKG

Unabhängig von der GIA sind Neubauten nach deutschem Recht bereits heute verpflichtet, mit Leerrohren und einem Zugangspunkt für Hochgeschwindigkeitsnetze ausgestattet zu werden. Die GIA ab Februar 2026 geht darüber hinaus und verlangt zusätzlich die vollständige Glasfaserverkabelung.

Glasfaserausbau im überragenden öffentlichen Interesse

Das TKG-Änderungsgesetz 2025 stuft den Glasfaserausbau bis zum 31. Dezember 2030 als im überragenden öffentlichen Interesse liegend ein. Das beschleunigt Genehmigungsverfahren – auch in Neubaugebieten rund um Berlin und Brandenburg.

Was gilt für Sie – Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?

Einfamilienhaus (EFH) – Ihre Familie, Ihr Zuhause

Sie bauen für Ihre Familie und wollen von Anfang an zukunftssicher aufgestellt sein – ohne später in eine Baustelle im fertigen Haus investieren zu müssen.

  • Verfügbarkeitsprüfung für Ihr Baugrundstück starten
  • Leitungsweg gemeinsam mit Architekt und DNS:NET abstimmen
  • Leerrohre in alle Räume verlegen lassen – auch ins Arbeitszimmer, Keller und die Garage für die Ladestation
  • Anschluss nach Einzug aktivieren lassen

Einfamilienhäuser sind von der gesetzlichen GIA-Pflicht in der Regel ausgenommen – die Mehrkosten für Glasfaser im Rohbau sind trotzdem minimal. Die Nachrüstungskosten danach sind es nicht.

Verfügbarkeit für Ihr Grundstück prüfen →

Mehrfamilienhaus (MFH) – Eigentümer, WEG, Bauträger

Sie errichten ein Mehrfamilienhaus oder planen eine umfangreiche Sanierung. Seit dem 12. Februar 2026 sind vollständige Glasfaserverkabelung und zentraler Zugangspunkt bei neuen Baugenehmigungsanträgen verpflichtend.

  • Frühzeitige Abstimmung mit DNS:NET sichert GIA-konforme Planung und vermeidet Konflikte mit anderen Gewerken
  • Ein einziger Glasfaseranschluss versorgt das gesamte Gebäude – alle Wohneinheiten werden von dort angebunden
  • Laufende Projekte mit bereits genehmigten Anträgen: noch keine GIA-Pflicht, aber wirtschaftlich gelten dieselben Argumente

Für größere Projekte empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch – kostenfrei und unverbindlich.

Zur Immobilienwirtschaft – Lösungen für MFH, WEG und Bauträger →

So läuft der Glasfaseranschluss im Neubau ab

Paar Anfang 40 sitzt an Küchentisch in noch nicht fertig ausgebautem Haus und plant gemeinsam den Glasfaseranschluss anhand von Bauplänen und einem Tablet.

Phase 1 – Planung vor dem Rohbau

Verfügbarkeitsprüfung starten, Leitungsweg mit Architekt und DNS:NET abstimmen, Einführungspunkt festlegen. Je früher die Abstimmung, desto reibungsloser der gesamte Prozess.

DNS:NET Techniker installiert den Hausübergabepunkt (HÜP) in einem Rohbau – offene Wände mit Leerrohren sichtbar, natürliches Tageslicht.

Phase 2 – Hausanschluss während des Rohbaus

Während die Wände noch offen sind, wird der Hausübergabepunkt (HÜP) installiert – die Schnittstelle zwischen dem DNS:NET-Netz und der Hausinstallation. Ab hier liegt die Verantwortung beim Eigentümer oder dem beauftragten Elektriker.

Für Mehrfamilienhäuser gilt: Seit dem 12. Februar 2026 muss in allen Wohneinheiten ein Zugangspunkt vorgehalten werden (Art. 10 GIA).

DNS:NET Techniker übergibt dem Eigentümer an der Haustür die fertige Auftragsbestätigung nach der Glasfaser-Aktivierung im Neubau – freundliche Übergabe bei natürlichem Tageslicht.

Phase 3 – Inhouse-Verkabelung und Aktivierung

Das Glasfaserkabel wird bis zu den gewünschten Anschlusspunkten geführt – Arbeitszimmer, Wohnzimmer, Keller für Smart-Home-Zentrale oder NAS-Server. Nach Fertigstellung und Einzug aktiviert DNS:NET den Anschluss. Ab diesem Zeitpunkt ist das Haus mit echtem FTTH verbunden.

Häufige Fragen – Glasfaser im Neubau

Glasfaser in Berlin und Brandenburg – Ihr regionaler Netzbetreiber

DNS:NET ist seit über 25 Jahren unabhängiger Glasfasernetzbetreiber in Berlin und Brandenburg. Wir betreiben ein eigenes Backbone-Netz mit regionalen Rechenzentren – ohne Konzernumwege, mit direkten Ansprechpartnern vor Ort.

Brandenburg gehört zu den Bundesländern mit dem stärksten Ausbaufortschritt in Deutschland. DNS:NET arbeitet dabei eng mit Kommunen, Städten und Gemeinden zusammen – und begleitet Bauherren, Eigentümer und Bauträger von der ersten Verfügbarkeitsprüfung bis zur Aktivierung.

Verfügbarkeit jetzt prüfen Alle Informationen für Eigentümer und Verwalter