§ 34 TKG beschreibt die Voraussetzungen, unter denen ein Netzbetreiber Kupferinfrastruktur außer Betrieb nehmen kann. Dabei müssen regulatorische Bedingungen und Informationspflichten eingehalten werden.
Die Umstellung auf Glasfaser nimmt Fahrt auf: Mit den neuen Eckpunkten des Bundesministeriums für Digitales und Modernisierung vom 2. Oktober 2025 wurden die Leitplanken für die nationale Kupfer-Glas-Migration festgelegt.
Die Bundesnetzagentur definiert hierfür regulatorische Rahmenbedingungen und begleitet den geordneten Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen.
Ziel der Gigabitstrategie ist eine flächendeckend leistungsfähige digitale Infrastruktur. Der Übergang von Kupfer auf Glasfaser erfolgt dabei regional – abhängig vom Ausbaufortschritt und den regulatorischen Rahmenbedingungen.
Die Migration erfolgt standortabhängig.
Je nach Ausbaufortschritt können einzelne Straßen oder Gemeinden früher oder später umgestellt werden.
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Jetzt Adresse prüfenWenn ein Kupferanschluss technisch ersetzt wird, endet der bisherige DSL-Dienst nach einer Übergangsphase.
Um Unterbrechungen zu vermeiden, sollte rechtzeitig auf einen Glasfaseranschluss gewechselt werden.
Die Bundesnetzagentur definiert hierfür regulatorische Rahmenbedingungen. Migrationen erfolgen nur unter festgelegten Voraussetzungen – insbesondere bei verfügbarer Alternative und vorheriger Information.
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Quellen: https://www.gigabitforum.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Gigabitforum/start; https://www.brekoverband.de/schwerpunkte/breko-marktanalyse; https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250109_OTS0046/studie-belegt-glasfaser-ist-zehnmal-energieeffizienter-als-herkoemmliche-netztechnologien
Ein Glasfaseranschluss erhöht die technische Attraktivität einer Immobilie.
Moderne digitale Infrastruktur wird zunehmend zum Standortfaktor für Wohnen und Arbeiten.
Für Eigentümer bedeutet das:
DNS:NET baut eigenwirtschaftlich Glasfaser in der Region aus.
Der Anschluss erfolgt direkt bis ins Gebäude (FTTH – Fiber to the Home).
Für Privatkunden und Unternehmen stehen leistungsstarke Tarife mit symmetrischen Bandbreiten zur Verfügung.
Was regelt § 34 TKG?
§ 34 TKG beschreibt die Voraussetzungen, unter denen ein Netzbetreiber Kupferinfrastruktur außer Betrieb nehmen kann. Dabei müssen regulatorische Bedingungen und Informationspflichten eingehalten werden.
Was ist eine Substitutionsmatrix?
Die Substitutionsmatrix ordnet bestehenden Kupferprodukten entsprechende Glasfaserprodukte zu, um gleichwertige oder bessere Leistungen sicherzustellen.
Ist Glasfaser die einzige Alternative zu DSL?
In Gebieten mit FTTH-Ausbau stellt Glasfaser die technisch leistungsfähigste Anschlussform dar. Ob sie verfügbar ist, hängt vom lokalen Ausbau ab.
Wie prüfe ich die Verfügbarkeit?
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In diesen Regionen bauen wir unser modernes, leistungsstarkes Glasfasernetz aus: