Du findest die aktuelle Vertragslaufzeit direkt im DNS:NET Kundenportal oder auf deiner monatlichen Rechnung. Logge dich mit deinen Zugangsdaten ein, um alle Vertragsdetails abzurufen. Bei Fragen unterstützt dich unser Service-Team gern.
Du hast Fragen zu Installation oder technischen Details? In unseren FAQs beantworten wir alles Wichtige rund um Glasfaser, den Ausbau und unsere Services.
Wo kann ich die Laufzeit meines DNS:NET Vertrags einsehen?
Du findest die aktuelle Vertragslaufzeit direkt im DNS:NET Kundenportal oder auf deiner monatlichen Rechnung. Logge dich mit deinen Zugangsdaten ein, um alle Vertragsdetails abzurufen. Bei Fragen unterstützt dich unser Service-Team gern.
Wie melde ich mich im DNS:NET Kundencenter an?
Klicke auf unserer Webseite auf „Login“ und gib deine Zugangsdaten ein. Passwort vergessen? Nutze die „Passwort vergessen“-Funktion. Für weitere Hilfe steht dir unser Support gerne zur Verfügung.
Wo finde ich meine Auftragsnummer bei DNS:NET?
Deine Auftragsnummer (Service ID) steht auf der Auftragsbestätigung, Terminbestätigung oder deiner Rechnung. Du kannst sie jederzeit im Kundenportal abrufen. Solltest du sie nicht finden, kontaktiere bitte unseren Kundenservice.
Wie prüfe ich den Status meines Auftrags bei DNS:NET?
Den aktuellen Auftragsstatus findest du im Kundenportal unter „Status“. Logge dich einfach ein und sieh alle Details zu deinem Auftrag ein.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines DNS:NET Auftrags?
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2-3 Wochen – abhängig von der Leitungsverfügbarkeit an deinem Standort. Wir halten dich über den Verlauf deines Auftrags immer auf dem Laufenden.
Wie kann ich meine Rufnummer zu DNS:NET mitnehmen (Portierung)?
Deine Rufnummer(n) kannst du ganz einfach mitnehmen. Dein neuer Anbieter leitet den Anbieterwechsel ein und kümmert sich um die Portierung. Stelle den Antrag rechtzeitig und bei Fragen hilft unser Support.
Was ist der Unterschied zwischen Schalttermin und Portierungstermin?
Schalttermin = Aktivierung des Internetanschlusses; Portierungstermin = Übertragung deiner Rufnummer(n).
Was ist der Unterschied zwischen einem Basis- und einem Komfort-Telefonanschluss?
Der Basisanschluss enthält eine Rufnummer, beim Komfortanschluss kannst du bis zu 10 Rufnummern verwalten – z. B. für mehrere Endgeräte oder berufliche Zwecke.
Wo finde ich das Anbieterwechsel-Formular für DNS:NET?
Das Anbieterwechselformular sowie ein Muster kannst du direkt herunterladen. Nach dem Ausfüllen schicke es an auftragseingang@dns-net.de.
Was kostet ein Anbieterwechsel zu DNS:NET?
Der Anbieterwechsel und die Rufnummernportierung sind gemäß Telekommunikationsgesetz für dich kostenlos.
Welche Daten muss ich für den Anbieterwechsel angeben?
Trage deinen vollständigen Namen, alle Rufnummern und deine Unterschrift ins Formular ein. Achte auf korrekte Daten – das erleichtert einen schnellen Wechsel.
Welche Daten muss ich auf dem Anbieterwechselauftrag angeben?
Auf dem Anbieterwechselauftrag musst du folgende Daten angeben:
Warum wird mein Anbieterwechsel abgelehnt?
Ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Anbieterwechsels sind Änderungen an den Vertragsinhaberdaten, wie bei einer Heirat oder einer Änderung des Firmennamens. Oft wird nur der Rechnungsempfänger geändert, nicht jedoch die ursprünglichen Vertragsinhaberdaten. Du kannst die aktuell eingetragenen Vertragspartnerdaten in der Regel auf deiner monatlichen Abrechnung oder im Kundenportal deines Altanbieters einsehen. Achte darauf, dass die „Vertragsinhaberdaten“ korrekt sind und sich nicht von den Angaben des Rechnungsempfängers unterscheiden, da dies zu Problemen beim Anbieterwechsel führen kann.
Welche Verträge sind für einen Anbieterwechsel geeignet?
Alle deutschen Festnetzverträge (nicht aber Mobilfunk, 4G/LTE/5G). Mobile Rufnummern können nicht zu DNS:NET portiert werden.
Kann ich eine mobile Rufnummer auf meinen Vertrag bei DNS:NET portieren lassen?
Leider ist die Portierung einer mobilen Rufnummer auf einen Vertrag bei DNS:NET nicht möglich. Wir können nur Festnetznummern portieren. Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung benötigst, helfen wir dir gerne weiter!
Muss ich meinen bisherigen Vertrag selbst kündigen?
Nein – sobald du das Anbieterwechselformular einreichst, übernimmt dein neuer Anbieter (z. B. DNS:NET) die Kündigung.
Kann ich eine andere Person für meinen DNS:NET Vertrag bevollmächtigen?
Ja, sende eine formlose Vollmacht mit Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum der Person ein.
Kann ich meinen Schalttermin verschieben lassen?
Wenn ein Anbieterwechsel vorliegt, kann der Schalttermin leider nicht verschoben werden, da der Altanbieter den Wechsel- und Schalttermin festlegt. Sollte es sich um eine Anschaltung mit einer neuen Rufnummer handeln, ist es wichtig, den gewünschten Termin bereits bei der Auftragserteilung mitzuteilen. Andernfalls wird die neue Rufnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt aktiviert.
Ich habe in meinem Auftrag die falsche Hausnummer angegeben. Kann ich die Hausnummer meines Auftrags noch ändern?
Leider kann die Installationsadresse eines Auftrags nicht nachträglich geändert werden. In diesem Fall bitten wir dich, auf unserer Webseite einen neuen Auftrag mit der korrekten Hausnummer zu erteilen und uns die neue Auftragsnummer mitzuteilen. Wir stornieren dann deinen alten Auftrag und bearbeiten den neuen Auftrag priorisiert.
Was muss ich tun, wenn der Vertragsinhaber verstorben ist?
Bitte sende das ausgefüllte Rechtsnachfolgeformular und eine Kopie der Sterbeurkunde an auftragsmanagement@dns-net.de.
Ist eine Rechtsnachfolge auch beim Auszug möglich?
Nein, nur im Todesfall. Beim Auszug bitte den Vertrag kündigen, der Nachfolger kann einen neuen Vertrag abschließen.
Der Inhaber des Altvertrags ist verstorben. Kann ich den Namen im Falle des abgelehnten Anbieterwechsels angeben, ohne einen unterschriebenen Anbieterwechselauftrag vorzulegen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn der Inhaber des Altvertrags verstorben ist, musst du zuerst den Altanbieter kontaktieren und eine Namensanpassung für den alten Vertrag vornehmen lassen. Sobald der Name geändert wurde, schick uns bitte einen Anbieterwechselauftrag mit den aktuellen Vertragsinhaberdaten und einer Unterschrift zu. Der Anbieterwechsel wird dann mit dem neuen Namen erneut eingeleitet.
Wie melde ich einen Umzug bei DNS:NET?
Sende uns das ausgefüllte Umzugsformular an auftragsmanagement@dns-net.de. Wir prüfen sofort, ob deine neue Adresse versorgt werden kann.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn DNS:NET am neuen Wohnort nicht verfügbar ist?
Ja, du kannst deinen Vertrag mit Nachweis (z. B. Meldebescheinigung) vorzeitig kündigen.
Ich ziehe im gleichen Haus um. Was muss ich beachten?
Im VDSL-Gebiet ist ein Umzugsprozess notwendig. Im Glasfasernetz kannst du die Hardware oft einfach an der neuen Adresse anschließen.
Warum bietet DNS:NET unterschiedliche Produkte an verschiedenen Standorten an?
Die angebotenen Produkte hängen vom jeweiligen Versorgungsgebiet und der dort verbauten Technik ab. Im Glasfaser-Versorgungsgebiet ist eine Versorgung mit Geschwindigkeiten von bis zu 2,5 GB/s möglich. In einem VDSL-Versorgungsgebiet erfolgt die Anbindung über einen Übergang aus unserem Glasfasernetz in das Netz der Deutschen Telekom AG, von wo aus die Verbindung über eine Kupfer-Doppelader bis zum Hausanschluss im Wohnhaus führt. Hier sind maximal 250 Mbit/s möglich, wobei die Geschwindigkeit je nach Leitungslänge vom Verteiler bis zum Hausanschluss variieren kann.
Was bedeutet Leitungsmangel bei DNS:NET?
Ein Leitungsmangel tritt auf, wenn die Leitungsbestellung vom Netzbetreiber Deutsche Telekom abgelehnt wird, weil entweder in der Wohnung, im Wohnhaus oder im Hauptkabel am Standort keine freie Doppelader vorhanden ist. Es kann auch sein, dass ein aktiver Anbieter bereits eine Doppelader in der Wohnung belegt. In diesem Fall ist keine weitere Leitung für die gewünschte Verbindung verfügbar.
Wie erfolgt die Versorgung mit einem DSL-Vertrag bei DNS:NET?
Im VDSL-Versorgungsgebiet erfolgt die Versorgung über einen Übergang aus unserem Glasfasernetz in das Netz des Netzbetreibers. Die Verbindung wird dann über eine vom Netzbetreiber geschaltete Doppelader bis zur Telefondose in deiner Wohnung oder zum Hausanschluss des Wohnortes realisiert.
Was heißt „Grundstück nicht versorgt“?
Für deine Adresse gibt es keinen aktiven Hausanschluss bei der Telekom. Details erfährst du bei der Bauherrenhotline der Deutschen Telekom.
Wie kann ich einen Tarifwechsel beauftragen?
Um einen Tarifwechsel zu beauftragen, kannst du gerne telefonisch oder per E-Mail an service@dns-net.de Kontakt mit uns aufnehmen und deinen Tarifwechselwunsch angeben. Unsere Mitarbeiter helfen dir gerne dabei, den passenden Tarif für dich zu finden und den Wechsel zu veranlassen.
Wie kann ich meinen DNS:NET Vertrag widerrufen?
Innerhalb von 14 Tagen per Post, E-Mail oder online widerrufen.
Wie kündige ich meinen Vertrag bei DNS:NET?
Du kannst deinen Vertrag ganz einfach kündigen, indem du uns eine schriftliche Kündigung per Post oder E-Mail (kuendigung@dnsnet.de) sendest. Achte darauf, dass du deine Kundennummer und den gewünschten Kündigungstermin angibst. Du kannst die Kündigung auch direkt über unsere Website unter „Vertrag kündigen“ einreichen.
Wie sende ich meine Hardware an DNS:NET zurück?
Fordere im Kundenportal ein neues Retourenlabel an oder kontaktiere uns per E-Mail/Telefon.
Haben Sie noch offene Fragen oder benötigen Sie Beratung? Unser Team steht Ihnen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Hier finden Sie den Weg zum richtigen Ansprechpartner.
In unserem Download-Bereich finden Sie wichtige Dokumente und Informationen rund um unsere Tarife und Dienste.
In diesen Regionen bauen wir unser modernes, leistungsstarkes Glasfasernetz aus: