Ihr Glasfaseranschluss
ONT – Optical Network Termination

Im Haus endet das Glasfaserkabel mit dem optischen Netzabschluss (ONT), der gleichzeitig das Glasfasermodem ist. Für den Betrieb ist eine 230 V Stromanbindung notwendig, die im Umkreis von ca. 1,2 Meter vorzusehen ist.

Der Router stellt die dritte Komponente Ihres Glasfaser-Hausanschlusses dar. Sie erhalten diesen einsatzbereit vorkonfiguriert, rechtzeitig vor Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses, per Post. Für die Verbindung zwischen ONT und Router muss ein ausreichend langes LAN-Kabel (CAT 5 (e) / CAT 6) vorhanden sein.

 

Dokumente zum Herunterladen

Informationsbroschüre Glasfaser-Hausanschluss

 

 

 

 

 

 

Messen der Geschwindigkeit Ihres Anschlusses

Die verlässlichsten Messergebnisse werden erzielt, wenn der Test über eine kabelgebundene Verbindung (LAN) durchgeführt wird. Dabei ist das Endgerät unmittelbar mittels LAN-Kabel an den Router (FRITZ!Box o.ä.) angeschlossen. Messungen über WLAN sind möglich, ebenso über Weiterleitung des Signals mittels Powerline. Beide Vorgehensweisen beeinflussen aber das Messergebnis sehr negativ.

 

Neben der Art der Anbindung (LAN/WLAN/Powerline) können weitere Faktoren das Messergebnis beeinflussen. Es ist strikt zu beachten, dass der Test ohne andere parallel auf dem PC laufende Anwendungen (z. B. WebTV, IPTV, Betriebssystem-Updates) durchgeführt wird und der Energiesparmodus des Endgerätes und ggf,. des Routers deaktiviert ist und bei der Nutzung eines Laptops mit angeschlossenem Netzteil gemessen wird. Bei älteren Browser- und Betriebssystem-Versionen können die Ergebnisse bei Messungen oberhalb 200 MBit/s verfälscht sein.


Größere beständige Abweichungen bitte an DNS:NET melden. mit Angabe des Messwertes und nachfolgenden Infos: Informationen zur Testumgebung des Endkunden (Betriebssystem, Internet Browser, Router) Informationen zum Messungzeitpunkt (Datum, Uhrzeit,)
weitere Links:

https://www.speedtest.net/de

Informationen für Hausbesitzer & Bauherren

Die Verkabelung im Haus ist Sache des Hausbesitzers, -eigentümers oder des Bauherrn bei Neubauten.

Nach den Bürgerlich Gesetzbuch (BGB) ist das Kabelnetz eines Hauses grundsätzlich ein mit dem Gebäude fest verbundener Teil und steht daher im Eigentum des Hauseigentümers. Will dieser Hochbandbreitige Internet- und TV-Dienste nutzen, kann er sich mit seinem Hausnetz an den Übergabepunkt der Glasfaser (APL) anschließen und zahlt an den Telekommunikationsanbieter (früher Deutsche Telekom, heute private oder kommunale Betreiber) in der Regel eine einmalige Anschlussgebühr und monatliche Nutzungsentgelte.


In den meisten Fällen betrifft dies Besitzer von Einfamilienhäusern, deren Hausinstallation oft nur aus einem Verbindungskabel zur Anschlussdose in der Wohnung besteht. Daher sollte der Eigentümer bereits bei der Installation des Glasfaserkabels in Absprache mit dem Tiefbauunternehmen den Anschlusspunkt (APL) im Haus so zu wählen, dass ein Verbindungskabel zum eigentlichen Wohnbereich (Anschlussdose mit Router) möglichst kurz gehalten werden kann.

In Mehrfamilienhäusern steht dies grundsätzlich jedem Bewohner zu; falls kein Hausnetz liegt, kann er sich individuell an den Übergabepunkt anschließen lassen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern greifen dem oft vor, indem sie für ihr Haus ein geeignetes Hausnetz (auch Netzebene 4 genannt) vorinstallieren. Er kann dies über die Nebenkosten an seine Mieter weitergeben oder kann mit dem Telekommunikationsanbieter eine Vereinbarung schießen, die die Kostenfrage regelt. In der Praxis schafft unsachgemäße Eigenverkabelung hinter dem Übergabepunkt der Glasfaser (APL) häufig technischen Probleme, da mangelnde Abschirmung und laienhafte Durchführung für Strahlungsemissionen sorgen, die als sogenanntes Übersprechsignal (Ingress) in die Kabel zurückgesendet werden und den Empfang anderer Teilnehmer stören.


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