Warum Mieter nicht auf Eigentümer warten müssen, um Glasfaser zu bekommen
Mieter können Glasfaser sofort buchen, wenn das Gebäude bereits erschlossen ist. Die Zustimmung des Eigentümers ist nicht nötig (§ 57 TKG). In der Wohnung selbst gibt es keine baulichen Eingriffe – lediglich der Glasfaserabschluss (ONT) und der ...